Allgemeine Geschäftsbedingungen

A.   Organisatorische Aspekte

A1        Dienstleistung

Der Dolmetschdienst Zentralschweiz, eine Dienstleistung von Caritas Zentralschweiz, beschäftigt interkulturell Dolmetschende (ikD) und interkulturell Vermittelnde (ikV) [1]. Dolmetscheinsätze können vor Ort per Video oder telefonisch stattfinden. Auf der Webseite (www.dolmetschdienst.ch) können Aufträge erteilt und bearbeitet werden. Die Auftragserteilung erfolgt mittels individuellen Logins.

A2        Neukunden / -kundinnen

Neue Kunden und Kundinnen füllen die Registrierung auf der Webseite aus oder wenden sich per Telefon oder per Mail an den Dolmetschdienst Zentralschweiz: dolmetschdienst@caritas-zentralschweiz.ch, 041 368 51 51 und erhalten so innerhalb von zwei Werktagen die Zugangsdaten zu ihrem individuellen Kundenprofil.

A3        Anfragen

Je früher die Anfrage an die ikD/ikV gelangt, umso grösser ist die Möglichkeit, eine passende ikD/ikV zu finden. Es besteht keine Garantie, dass in jedem Fall eine ikD/ikV vermittelt werden kann.

A4        Folgeaufträge

Die Auftraggebenden können direkt mit der ikD/ikV weitere Gespräche vereinbaren, unter der Bedingung, dass die Folgeaufträge mit dem individuellen Login über die Webseite des Dolmetschdienstes Zentralschweiz erfasst werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils durch den Dolmetschdienst Zentralschweiz.

A5        Validierung

Gleich im Anschluss des durchgeführten Gespräches vor Ort wird der Auftrag mit der Unterschrift des Auftraggebenden auf der Validierungskarte, welche die ikD/ikV mitbringt, quittiert. Beim Video- und Telefondolmetschen erfasst die ikD die effektive Einsatzzeit des Auftrags online.

 

B.      Finanzielle Aspekte

B1        Honorare / Spesen

Für die Auszahlung der Honorare und Spesen an die ikD/ikV ist allein der Dolmetschdienst Zentralschweiz verantwortlich. Die Auftraggebenden entrichten die geschuldeten Beträge ausschliesslich an den Dolmetschdienst Zentralschweiz. Beim Video- und Telefondolmetschen entfallen die Spesen.

B2        Mindestdauer

Pro Auftrag vor Ort gilt der Mindestansatz von einer Stunde. Die Zeitzählung beginnt ab dem vereinbarten Gesprächstermin. Die weitere Gesprächszeit wird nach einer Stunde jeweils auf 15 Minuten aufgerundet. Beim Video- und Telefondolmetschen gilt der Mindestansatz von 15 Minuten. Für die weitere Gesprächszeit wird der Minutentarif verrechnet.

B3        Auftrag kürzer als geplant

Ist ein Auftrag vor Ort für mehr als eine Stunde Einsatzdauer erteilt und ist dieser dann kürzer als vereinbart, wird die vollständig bestellte Zeit verrechnet. Die effektiv beanspruchte Zeit wird zum normalen Stundenansatz (Minimum 1 Stunde) verrechnet. Die nicht beanspruchte Zeit wird zum reduzierten Tarif verrechnet. Ist beim Video- oder Telefondolmetschen die Einsatzdauer kürzer als vereinbart, wird die effektive Zeit (Minimum 15min zum Mindestansatz) verrechnet.

B4        Nachtarbeit und Wochenendeinsätze

Nachtarbeit (22 Uhr bis 7 Uhr) und Wochenendeinsätze (Samstag 17 Uhr bis Montag 7 Uhr) werden bei Einsätzen vor Ort mit einem Zuschlag von 50 % verrechnet. Anfragen die 24 Stunden oder kürzer vor Gesprächsbeginn gesendet werden, gelten als Expressaufträge und werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet. Werden Anfragen für Video- oder Telefondolmetschen 24 Stunden oder kürzer vor Gesprächsbeginn gesendet, wird ein Zuschlag von 12.5 % auf die Mindestdauer und weitere 25 % auf den Minutentarif verrechnet.

B5        Kurzfristige Annullation 24h

Wird der Auftrag vor Ort von den Auftraggebenden 24 Stunden oder kürzer vor Gesprächsbeginn annulliert, so wird die vollständig bestellte Zeit verrechnet. 1 Stunde wird zum normalen Stundenansatz und die restliche Zeit zum reduzierten Tarif verrechnet. Die Spesen werden nicht in Rechnung gestellt. Beim Video- und Telefondolmetschen wird die Mindestdauer zum gebuchten Tarif verrechnet.

B6        Kurzfristige Annullation 4h

Wird der Auftrag vor Ort von den Auftraggebenden 4 Stunden oder kürzer vor Gesprächsbeginn annulliert, wird die vollständig bestellte Zeit verrechnet. 1 Stunde wird zum normalen Stundenansatz und die restliche Zeit zum reduzierten Tarif verrechnet. Die Spesen werden in Rechnung gestellt.

B7        Nichterscheinen ikD/ikV

Wird ein vereinbarter Auftrag vor Ort von Seiten der ikD/ikV ohne Abmeldung nicht eingehalten, so wird dieser nicht verrechnet. Als Kompensation für die Umtriebe wird den Auftraggebenden beim nächsten Auftrag die erste Einsatzstunde nicht verrechnet. Erscheint die ikD/ikV verspätet zum vereinbarten Auftrag, wird die effektive Einsatzdauer, auf die nächste Viertelstunde abgerundet, verrechnet. Die Regelung B2 kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.

B8        Gleicher Einsatzort

Befinden sich zwei Gespräche mit derselben ikD/ikV am gleichen Einsatzort mit einer maximalen Wartezeit von 30 Minuten dazwischen, werden nur die Spesen für den ersten Termin verrechnet.

B9        Absage durch ikD/ikV

Wenn ein vereinbarter Auftrag von Seiten der ikD/ikV kurzfristig (24 Stunden oder kürzer) abgesagt wird, versucht der Dolmetschdienst Zentralschweiz einen Ersatz zu organisieren. Der Dolmetschdienst Zentralschweiz kann jedoch nicht dafür garantieren, dass ein Ersatz gefunden werden kann.       

B10      Zahlungsbedingungen

30 Tage netto ab Fakturadatum.

 

C.      Verantwortlichkeiten

C1        Gesprächsgestaltung

Die Auftraggebenden sind für die Gestaltung und Leitung des Gesprächs verantwortlich. Caritas Luzern empfiehlt je nach Situation ein Vor- und Nachgespräch mit der ikD einzuplanen. Bei ikV Aufträgen ist ein Vor- und Nachgespräch zwingend einzuplanen. Dies ermöglicht die konkreten Erwartungen an die ikD/ikV zu definieren und den Kontext des Gesprächs zu erläutern.

C2        Telefondolmetschen

Beim Telefondolmetschen ist die Telefonkonferenzschaltung Aufgabe der Fachperson. Die Fachperson ruft zuerst die ikD an und schaltet danach den/die Klient/in hinzu.

C3         Videodolmetschen

Beim Videodolmetschen erhält der Auftraggebende und der Dolmetschende einen Link für die Online-Sitzung. Sobald zwei Parteien beigetreten sind gelangen sie in die Sitzung. Die Zeitzählung beginnt ab dem vereinbarten Gesprächstermin.

C4        Umgehung Dolmetschdienst Zentralschweiz

Es ist den Auftraggebenden nicht erlaubt, nach einmal erfolgter Vermittlung über die Plattform des Dolmetschdienstes Zentralschweiz spätere Einsätze mit der ikD/ikV unter Umgehung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz zu vereinbaren.

C5        Datenschutz

Persönliche Kontaktdaten von den ikD/ikV dürfen in keinem Fall an die Klientschaft oder an Dritte weitergegeben werden.

C6        Verspätung ikD/ikV

Erscheint die ikD/ikV verspätet zum vereinbarten Auftrag vor Ort oder per Video oder ist die ikD beim Telefondolmetschen zum vereinbarten Termin nicht erreichbar, müssen die Auftraggebenden dies dem Dolmetschdienst Zentralschweiz zurückmelden.

C7        Qualitätssicherung / Rückmeldungen

Im Rahmen der Qualitätssicherung ist der Dolmetschdienst Zentralschweiz auf positive wie auch negative Rückmeldungen angewiesen. Diese können direkt dem Dolmetschdienst über E-Mail dolmetschdienst@caritas-zentralschweiz.ch gemeldet werden. Bei Bedarf wird der Dolmetschdienst Zentralschweiz persönlichen Kontakt aufnehmen.

C8        Reklamationen

Reklamationen sind direkt an den Dolmetschdienst Zentralschweiz zu richten. Caritas Zentralschweiz haftet nur für gehörige Sorgfalt bei der Anstellung und Instruktion der ikD/ikV, nicht aber für mögliche sprachliche Missverständnisse.

 

D.    Gerichtsstand und anwendbares Recht

D1       Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Luzern.

D2       Rechte

Es gilt schweizerisches Recht, insbesondere die Bestimmungen zum einfachen Auftrag nach Art. 394 ff. OR.

D3       Tarifänderungen

Der Dolmetschdienst Zentralschweiz behält sich vor, bei grundlegenden Änderungen die Tarife anzupassen. Diese Anpassungen werden schriftlich kommuniziert sowie auf der Webseite www.dolmetschdienst.ch aktualisiert.

 

E.    Datenschutz

E1       Datenschutz

Die Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zur Verfügung stellen, werden in unserer Datenbank erfasst und für Informationszwecke genutzt. Mitarbeitende der Caritas Zentralschweiz (Kunden, Kundinnen, Dolmetschende) sowie externe Dienstleistende, die Umgang mit diesen Personendaten haben, sind zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Wenn Sie keinen Einspruch erheben, gehen wir davon aus, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und mit den entsprechenden Bestimmungen einverstanden sind.

 

Gültig per August 2024

[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei den Begriffen ikD und ikV nur die weibliche Form verwendet und Männer sind mitgemeint.